Der Begriff ist falsch, und das ist keine Wortklauberei. Niemand arbeitet 24 Stunden am Tag — auch keine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt. Wer ein Angebot bucht, das genau das verspricht, bucht ein arbeitsrechtliches Problem mit.
Trotzdem ist das Modell für viele Familien der einzige Weg, einen Umzug ins Heim zu vermeiden. Es funktioniert — wenn man weiß, was man vereinbart, was es kostet und wo die Grenzen liegen.

Was eine Betreuungskraft tut — und was nicht
Der Kern der Tätigkeit ist Anwesenheit: Haushalt führen, kochen, einkaufen, begleiten, Gesellschaft leisten, bei Körperpflege und Mobilität unterstützen, nachts erreichbar sein. Das ist viel wert, gerade bei Demenz, wo die Anwesenheit selbst die eigentliche Leistung ist.
Nicht dazu gehört die medizinische Behandlungspflege. Wundversorgung, Insulingabe, Kompressionsverbände, das Stellen und Verabreichen von Medikamenten — dafür braucht es eine Pflegefachkraft. In der Praxis heißt das: Die Betreuungskraft im Haushalt und ein ambulanter Pflegedienst arbeiten nebeneinander. Was der Dienst über die Krankenkasse abrechnen kann, beschreibt der Beitrag zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V.
Die drei Modelle im Vergleich
Das Entsendemodell ist der Regelfall. Eine Agentur im Herkunftsland — häufig Polen, Rumänien, Bulgarien — beschäftigt die Betreuungskraft und entsendet sie nach Deutschland; eine deutsche Vermittlungsagentur stellt den Kontakt her. Entscheidend für die Rechtmäßigkeit ist die A1-Bescheinigung, die belegt, dass die Sozialversicherung im Heimatland läuft. Lassen Sie sich diese Bescheinigung zeigen, bevor jemand einzieht — nicht danach.
Das Arbeitgebermodell gibt der Familie die volle Kontrolle und die volle Verantwortung: Anmeldung, Lohnabrechnung, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeitaufzeichnung. Wer das nicht auslagern kann oder will, unterschätzt den Aufwand regelmäßig.
Die dritte Variante — eine selbstständige Betreuungskraft mit Gewerbeschein — klingt unkompliziert und ist die riskanteste. Wer Arbeitszeit, Ort und Ablauf vorgibt und die Person dauerhaft nur für einen Haushalt tätig ist, hat faktisch ein Arbeitsverhältnis. Stellt die Rentenversicherung das später fest, drohen Beitragsnachzahlungen.
Diese Entscheidung erklärt, warum seriöse Angebote heute teurer sind als vor einigen Jahren — und warum auffällig günstige Angebote ein Warnsignal sind. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Rechnen Sie ein Angebot gegen: Was bliebe bei der beworbenen Monatspauschale je vergüteter Stunde übrig?
Was es kostet — und was davon die Kasse trägt
Marktübliche Monatspauschalen im Entsendemodell bewegen sich je nach Sprachniveau, Qualifikation und Betreuungsaufwand im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich. Dazu kommen Kost und Logis im Haushalt, Fahrtkosten bei jedem Wechsel und in vielen Verträgen eine einmalige Vermittlungsgebühr.
Die Pflegeversicherung finanziert davon nichts direkt — sie zahlt aber Leistungen, die sich einsetzen lassen:
- Pflegegeld ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege durch nicht-professionelle Personen sichergestellt wird. Der Unterschied zur Sachleistung und die Kombinationsmöglichkeit sind im Beitrag Pflegegeld oder Pflegesachleistung erklärt.
- Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für anerkannte Angebote — dazu der Beitrag Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat.
- Verhinderungspflege für die Wochen, in denen die Betreuungskraft wechselt oder ausfällt. Wie sich der Anspruch nutzen lässt, steht im Beitrag zur Verhinderungspflege 2026.
Ein realistisches Bild: Bei Pflegegrad 3 stehen 599 Euro Pflegegeld und 131 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung. Bei einer Monatspauschale von 3.000 Euro bleibt ein Eigenanteil von gut 2.200 Euro — Monat für Monat. Genau diese Rechnung sollte am Anfang stehen, nicht am Ende.
Die Wechselwochen: der Punkt, der Familien überrascht
Betreuungskräfte arbeiten im Turnus, meist vier bis zwölf Wochen am Stück, dann Heimreise. In der Zwischenzeit kommt eine andere Person — oder es entsteht eine Lücke. Beides ist planbar, wenn man es vorher weiß.
Zwei Fragen gehören deshalb in jedes Vertragsgespräch: Wie viele verschiedene Personen sind im Wechsel vorgesehen, und wer stellt Ersatz bei Krankheit? Eine Agentur, die auf beides keine klare Antwort gibt, ist keine gute Wahl. Für die Lücken selbst ist die Verhinderungspflege das passende Instrument — sie muss aber vorher beantragt und vom Budget her eingeplant sein.
Wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt
Sobald Behandlungspflege dazukommt, laufen zwei Verträge parallel. Halten Sie die Zuständigkeiten schriftlich auseinander, damit sich niemand auf die andere Seite verlässt: Wer stellt die Medikamente, wer dokumentiert die Wunde, wer ruft den Arzt? Worauf beim Vertrag mit dem Dienst zu achten ist, fasst der Beitrag Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst zusammen.
Häufige Fragen
Ist die 24-Stunden-Betreuung legal?
Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Betreuung?
Darf die Betreuungskraft Medikamente geben?
Was ist die A1-Bescheinigung?
Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird?
Das Fazit in zwei Sätzen
Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause ist eine private Dienstleistung mit arbeitsrechtlichem Gewicht, keine Kassenleistung — wer das Modell, die A1-Bescheinigung und die Vertretungsregel vorher klärt, kauft Verlässlichkeit statt Risiko. Und wer die Eigenanteilsrechnung ehrlich aufstellt, bevor jemand einzieht, muss sie später nicht unter Druck korrigieren.
Wollen Sie diese Module live sehen?
30 Minuten Demo – wir zeigen Ihnen, wie vocare in Ihrer Tour, Doku und Abrechnung aussieht. Ehrlich, ohne Verkaufs-Pitch.



