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Pflegegrad 3: Zeitaufwand, Module und Punkte der Begutachtung

Warum die Begutachtung seit 2017 ohne Minutenwerte auskommt, wie die sechs Module gewichtet werden und wie aus Einzelpunkten die Gesamtpunktzahl für Pflegegrad 3 entsteht.

Pflegegrad 3: Zeitaufwand, Module und Punkte der Begutachtung

Wer nach einer Zeitaufwand-Tabelle für Pflegegrad 3 sucht, hat meist eine sehr konkrete Frage im Kopf: Wie viele Minuten Hilfe am Tag müssen zusammenkommen, damit es reicht? Früher gab es darauf eine Antwort. Heute nicht mehr – und das ist keine schlechte Nachricht. Seit der Pflegereform zählt bei der Begutachtung kein Zeitaufwand mehr, sondern der Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Nachrechnen lässt sich das Ergebnis trotzdem, und zwar ziemlich genau. Dieser Beitrag zeigt die Systematik Schritt für Schritt – von den Einzelpunkten bis zur Gesamtpunktzahl.

Warum die Minuten aus der Begutachtung verschwunden sind

Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen, und der Hilfebedarf wurde in Minuten gemessen: Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, addiert zu einem Tageswert. Daher stammen die Zeitaufwand-Tabellen, die bis heute im Umlauf sind – und daher die Erwartung, es müsse auch für Pflegegrad 3 eine solche Tabelle geben.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt, das alte Verfahren durch ein neues Begutachtungsinstrument. Der Medizinische Dienst Bund formuliert den Maßstab knapp: Entscheidend ist der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen. Der Grund für den Wechsel war fachlich. Das Minutenmodell bildete körperliche Einschränkungen ab; Demenz und psychische Beeinträchtigungen kamen darin kaum vor.

Für die Vorbereitung auf den Termin ändert das alles. Eine Stoppuhr hilft nicht weiter. Was hilft, ist eine klare Antwort auf die Abstufungen, die im Gutachten tatsächlich angekreuzt werden – bei Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung sind das vier: selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig, unselbständig.

Die sechs Module und was sie wiegen

Die sechs Bereiche stehen in § 14 Absatz 2 SGB XI, ihre Gewichtung in § 15 Absatz 2. Diese Gewichtung ist der eigentliche Schlüssel: Nicht jeder Bereich zählt gleich viel, und die Unterschiede sind groß.

Zwei weitere Bereiche werden im Gutachten zwar erhoben, aber nicht in Punkte umgerechnet: außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung. Anlage 2 zum SGB XI hält eine Modulbewertung hier ausdrücklich für entbehrlich – die Angaben dienen der Versorgungs- und Pflegeplanung. Beeinträchtigungen, die die Haushaltsführung unmöglich machen, werden stattdessen bei den Kriterien der sechs bewerteten Bereiche berücksichtigt (§ 14 Abs. 3 SGB XI). Wer im Termin also vor allem über den nicht mehr machbaren Wocheneinkauf spricht, redet über einen Bereich, der auf die Punktzahl nicht unmittelbar durchschlägt.

Vom Einzelpunkt zum gewichteten Punkt

Zwischen dem, was die Gutachterin ankreuzt, und der Endpunktzahl liegt ein Zwischenschritt, den die meisten Ratgeber überspringen. In jedem Modul werden zuerst Einzelpunkte vergeben und addiert. Diese Summe fällt in einen von fünf Punktbereichen – von 0 (keine Beeinträchtigungen) bis 4 (schwerste Beeinträchtigungen). Und erst dem Punktbereich ist ein gewichteter Punktwert zugeordnet, nachzulesen in Anlage 2 zum SGB XI.

Das Ergebnis ist eine Treppe, keine Rampe. In Modul 4 reicht der Punktbereich 2 von 8 bis 18 Einzelpunkten und ergibt 20 gewichtete Punkte; Punktbereich 3 beginnt bei 19 Einzelpunkten und ergibt 30. Zwischen 18 und 19 Einzelpunkten liegen also zehn gewichtete Punkte – zwischen 19 und 36 dagegen keiner. Ein einzelnes übersehenes Kriterium kann deshalb mehr bewegen als eine lange Aufzählung innerhalb desselben Punktbereichs.

Module 2 und 3: Es zählt nur der höhere Wert

Das ist die häufigste Fehlerquelle beim Selberrechnen. Modul 2 erfasst kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Beide werden getrennt bewertet – in die Gesamtpunktzahl geht aber nur der höhere der beiden gewichteten Werte ein, nicht ihre Summe.

Ein Beispiel: Modul 2 ergibt 4 Einzelpunkte, das ist Punktbereich 1 und damit 3,75 gewichtete Punkte. Modul 3 ergibt 3 Einzelpunkte, das ist Punktbereich 2 und damit 7,5 gewichtete Punkte. Angerechnet werden 7,5 – nicht 11,25.

Gerade bei beginnender Demenz führt das zu Enttäuschungen, weil Familien erwarten, dass sich Vergesslichkeit und nächtliche Unruhe addieren. Sie tun es nicht. Der Bereich ist bei 15 Prozent gedeckelt, egal wie viel in beiden Modulen zusammenkommt.

Die Punktekorridore der fünf Pflegegrade

Aus allen gewichteten Punkten entstehen die Gesamtpunkte, und die entscheiden über die Einstufung:

  • Pflegegrad 1: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
  • Pflegegrad 2: ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
  • Pflegegrad 3: ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
  • Pflegegrad 4: ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte
  • Pflegegrad 5: ab 90 bis 100 Gesamtpunkte

Eine Ausnahme betrifft die Jüngsten: Bei pflegebedürftigen Kindern bis zu 18 Monaten gilt eine verschobene Skala, dort führen bereits 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte zu Pflegegrad 3 (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Welche Ansprüche mit der Einstufung verbunden sind, lesen Sie im Beitrag zu Pflegegrad 3 und den Leistungen zu Hause.

Ein Beispiel, Modul für Modul gerechnet

Frau Berger ist 79, lebt allein in einer Zweizimmerwohnung und hatte vor einem Jahr einen Schlaganfall. Die linke Seite ist geschwächt, sie geht mit Rollator, Treppen schafft sie nicht mehr allein. Seit einigen Monaten vergisst sie Termine und ist nachts oft unruhig. Die folgenden Zahlen sind konstruiert – sie sollen die Rechenlogik sichtbar machen, keine Einstufung vorwegnehmen.

7,5 plus 7,5 plus 30 plus 10 plus 7,5 ergibt 62,5 Gesamtpunkte. Das liegt im Korridor von 47,5 bis unter 70 – Pflegegrad 3.

Interessanter als das Ergebnis ist die Verteilung. Allein Modul 4 steuert 30 der 62,5 Punkte bei, also fast die Hälfte. Die 20 Einzelpunkte kommen bei Frau Berger unter anderem so zustande: Duschen unselbständig (3 Punkte), Waschen des Intimbereichs überwiegend unselbständig (2), An- und Auskleiden des Unterkörpers (2), Essen überwiegend selbständig (3), Benutzen der Toilette überwiegend unselbständig (4). Dass Essen, Trinken und Toilettengang höher bepunktet sind als etwa das Waschen des Oberkörpers, ist kein Zufall: Anlage 1 zum SGB XI gewichtet diese drei Kriterien wegen ihrer besonderen Bedeutung für die pflegerische Versorgung ausdrücklich stärker.

Modul 1 dagegen, das viele für das Wichtigste halten, weil der Rollator so sichtbar ist, bringt 7,5 Punkte. Selbst beim Höchstwert kämen nur 2,5 hinzu. Und in Modul 3 reicht bei Frau Berger ein einziges Kriterium – nächtliche Unruhe, mehrmals wöchentlich – für 7,5 gewichtete Punkte und schlägt damit alle elf Kriterien aus Modul 2.

Bis Pflegegrad 4 fehlen ihr 7,5 Punkte. Über Modul 1 wären sie rechnerisch nicht zu holen. Über Modul 4 schon: Steigt der Hilfebedarf bei Körperpflege, Ankleiden und Nahrungsaufnahme so weit, dass 37 statt 20 Einzelpunkte zusammenkommen, ergeben sich 40 statt 30 gewichtete Punkte – die Gesamtpunkte lägen bei 72,5.

Bitte lesen Sie diese Rechnung als Illustration der Systematik, nicht als Prognose. Wie viele Einzelpunkte vergeben werden, ist eine pflegefachliche Einschätzung im Einzelfall und lässt sich vorab nicht seriös vorhersagen.

Ein Detail, das viele Anträge kostet

In Modul 4 gibt es zwei Kriterien mit einer Vorbedingung: die Folgen einer Harn- oder Stuhlinkontinenz. Ihre Einzelpunkte gehen nach Anlage 1 zum SGB XI nur dann in die Berechnung ein, wenn bei der Begutachtung zusätzlich festgestellt wird, dass die Person überwiegend oder vollständig inkontinent ist – oder wenn Stuhl beziehungsweise Harn künstlich abgeleitet wird. Gelegentliches Nachhelfen genügt nicht.

Das ist unangenehm zu besprechen und wird deshalb im Termin oft verkürzt dargestellt. Wenn die Situation tatsächlich so ist, gehört sie beim Namen genannt. Notieren Sie vorab, wie oft es in einer typischen Woche vorkommt und was danach nötig ist – Waschen, Wechseln der Wäsche, Hilfe beim Umkleiden.

Was das für die Vorbereitung bedeutet

Wenn 40 Prozent des Ergebnisses aus einem einzigen Modul stammen, sollte dieses Modul auch den größten Teil Ihrer Vorbereitung bekommen.

Vor dem Begutachtungstermin durchgehen

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Wie der Termin zustande kommt, welche Fristen die Pflegekasse einhalten muss und was in den Antrag gehört, erklärt der Beitrag Pflegegrad beantragen: Ablauf und Fristen. Liegt der Bescheid vor und weicht deutlich von Ihrer eigenen Einschätzung ab, fordern Sie das Gutachten an: Dort stehen die Einzelpunkte je Modul – erst damit sehen Sie, an welcher Stelle die Bewertung von Ihrer abweicht. Wie es dann weitergeht, beschreibt der Beitrag zum Widerspruch gegen den Pflegegrad. Verschlechtert sich der Zustand später, führt der Weg über eine Höherstufung des Pflegegrades.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Gibt es für Pflegegrad 3 eine Zeitaufwand-Tabelle mit Minutenwerten?
Nein. Minutenwerte stammen aus dem System der Pflegestufen, das bis Ende 2016 galt. Seit dem 1. Januar 2017 wird der Pflegegrad über den Grad der Selbstständigkeit in sechs Modulen ermittelt, nicht über den Zeitaufwand.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten zuerkannt (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Ab 70 Gesamtpunkten beginnt Pflegegrad 4.
Wie sind die sechs Module gewichtet?
Mobilität mit 10 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen mit 15 Prozent, Selbstversorgung mit 40 Prozent, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen mit 20 Prozent und die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent.
Werden die Punkte aus Modul 2 und Modul 3 addiert?
Nein. Für die Module 2 und 3 wird ein gemeinsamer gewichteter Punktwert gebildet, der aus dem höheren der beiden Werte besteht. Die Summe beider Module fließt nicht ein.
Zählen Einkaufen und Haushalt bei der Begutachtung mit?
Haushaltsführung und außerhäusliche Aktivitäten werden im Gutachten erfasst, aber nicht in Punkte umgerechnet. Beeinträchtigungen, die die Haushaltsführung unmöglich machen, werden über die Kriterien der sechs bewerteten Bereiche berücksichtigt.
Kann ich meine Punktzahl vorher selbst ausrechnen?
Sie können die Systematik nachvollziehen und sich damit gezielt auf den Termin vorbereiten. Eine verbindliche Vorhersage ergibt sich daraus nicht, weil die Vergabe der Einzelpunkte eine pflegefachliche Einschätzung im Einzelfall ist.

Wenn die Einstufung steht

Mit dem Bescheid beginnt die eigentliche Organisationsarbeit: Termine, Abrechnungen und mehrere Leistungstöpfe nebeneinander. Wie sich das an einem Ort bündeln lässt, zeigt der Beitrag zur vocare Plattform für die häusliche Pflege. Wenn Sie eine Frage zur Begutachtung oder zur Organisation der Pflege zu Hause haben, schreiben Sie uns an info@vocare.health.

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Schlagwörter: pflegegrad 3 · begutachtung · module · gewichtung · gesamtpunkte · § 15 sgb xi · neues begutachtungsassessment

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