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Pflichtversicherungen im ambulanten Pflegedienst: was wirklich nötig ist

Betriebs- und Berufshaftpflicht sind Zulassungsvoraussetzung, die BGW ist Pflicht, Kfz-Haftpflicht ohnehin. Was darüber hinaus sinnvoll ist und welche Klauseln im Bedingungswerk wirklich zählen.

Pflichtversicherungen im ambulanten Pflegedienst: was wirklich nötig ist

Der Zulassungsantrag liegt bei den Landesverbänden der Pflegekassen, die verantwortliche Pflegefachkraft ist benannt, die Räume sind angemietet. Dann kommt die Rückfrage: „Bitte reichen Sie die Versicherungsbestätigung nach." Viele Gründerinnen und Gründer erleben an dieser Stelle zum ersten Mal, dass der Versicherungsschutz keine Formalie ist, die man nach dem Start erledigt, sondern eine Voraussetzung dafür, überhaupt starten zu dürfen.

Dieser Beitrag ordnet, was ein ambulanter Pflegedienst wirklich braucht, was gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist, was dringend empfohlen ist und was Vertriebsargument bleibt.

Was die Zulassung tatsächlich verlangt

Die Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes läuft über den Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI. Die Landesverbände der Pflegekassen prüfen dafür die Anforderungen aus § 71 SGB XI und die organisatorischen Voraussetzungen, die in den Landesrahmenverträgen und den Zulassungsunterlagen der Kassen beschrieben sind. Dort taucht die Versicherung auf, und zwar nicht als Empfehlung.

Die Zulassungsunterlagen der Kassen werden konkreter. In den Anforderungen an ambulante Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI, wie sie etwa die AOK für Thüringen veröffentlicht, steht unter den organisatorischen Voraussetzungen die Versicherungsbestätigung über eine ausreichende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, direkt neben der Anzeige der Tätigkeit beim Gesundheitsamt und bei der Berufsgenossenschaft. Die Formulierungen unterscheiden sich von Land zu Land, der Kern nicht: Ohne Haftpflichtnachweis keine Zulassung. Die weiteren Zulassungsschritte, vom Versorgungsvertrag bis zur IK-Nummer, beschreibt der Beitrag zur Gründung eines ambulanten Pflegedienstes.

Was heißt das für Sie: Die Police muss vor dem Zulassungsantrag abgeschlossen sein, mit Beginn spätestens zum geplanten Start. Wer die Versicherung erst nach der Zulassung angeht, verliert Wochen.

Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht: der Unterschied, der zählt

Beide Begriffe werden oft in einem Atemzug genannt, decken aber verschiedene Risiken ab. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die aus dem Betrieb heraus entstehen: Eine Pflegekraft stößt in der Wohnung eine Vitrine um, ein Besucher rutscht im Büro aus, ein Dienstwagen beschädigt beim Rangieren ein Garagentor. Es geht um Personen- und Sachschäden Dritter, die nicht aus der fachlichen Pflegehandlung selbst stammen.

Die Berufshaftpflicht deckt genau diese fachliche Handlung: den Fehler bei der Medikamentengabe, den Sturz beim Transfer, die übersehene Hautveränderung, die zu einem Dekubitus führt. Für einen ambulanten Dienst ist das der eigentliche Kern des Schutzes, weil hier die schwersten Schäden entstehen. Achten Sie darauf, dass der Versicherer die Behandlungspflege nach § 37 SGB V ausdrücklich mitversichert, wenn Sie sie anbieten. Wie sich Grundpflege und Behandlungspflege rechtlich unterscheiden, lesen Sie im Beitrag zur häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V.

In der Praxis werden beide meist als eine kombinierte Police für Pflegedienste angeboten. Entscheidend ist dann nicht der Name, sondern der Inhalt. Fünf Klauseln lohnen den genauen Blick:

Mitversicherte Personen. Alle für den Dienst tätigen Personen müssen erfasst sein, also auch Aushilfen, Praktikantinnen, Auszubildende und Vertretungskräfte. Genau das verlangen die Rahmenverträge.

Tätigkeitsschäden. Schäden an Sachen, an denen gerade gearbeitet wird, sind in Standardpolicen oft ausgeschlossen. Für die Pflege sind sie zentral: das Pflegebett, der Rollstuhl, die Waschmaschine, die beim Hauswirtschaftseinsatz bedient wird.

Schlüsselverlust. Pflegedienste verwalten Dutzende Wohnungsschlüssel. Geht ein Schlüssel zu einer Schließanlage verloren, kostet der Austausch eines Mehrfamilienhauses schnell einen vierstelligen Betrag. Der Baustein braucht eine ausreichende Summe je Schadenfall.

Abhandenkommen von Sachen der Klientinnen und Klienten. Der Vorwurf, Schmuck oder Bargeld seien verschwunden, ist für einen Dienst existenziell. Der Baustein deckt den Schaden, wenn er nachgewiesen wird.

Vermögensschäden. Ein Beratungsfehler beim Pflegegrad-Antrag, eine falsche Auskunft zu Leistungen, ein Fehler in der Abrechnung, der der Familie Kosten verursacht: Das sind reine Vermögensschäden, die viele Policen nur mit kleinen Summen oder gar nicht decken.

Die gesetzliche Unfallversicherung: keine Wahl, sondern Pflicht

Sobald der Dienst Personal beschäftigt, sind diese Beschäftigten kraft Gesetzes nach dem SGB VII gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert. Zuständig ist die BGW. Der Dienst meldet sich dort an, meldet jährlich die Lohnsumme und zahlt Beiträge, deren Höhe sich aus der Lohnsumme, der Gefahrklasse der Tätigkeit und dem Beitragsfuß ergibt. Die Anmeldung gehört in die Zulassungscheckliste, weil die Kassen sie sehen wollen.

Zwei Punkte werden unterschätzt. Erstens: Mit der Mitgliedschaft kommen Arbeitsschutzpflichten, etwa die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Rückenbelastung, Infektionsrisiken und Alleinarbeit in fremden Wohnungen. Zweitens: Ob die Inhaberin oder der Inhaber selbst über die BGW versichert ist, hängt von Rechtsform und Satzung ab. Wer als Einzelunternehmerin mitpflegt, klärt bei der BGW, ob eine freiwillige Unternehmerversicherung nötig ist. Ein Wegeunfall auf der eigenen Tour ohne diesen Schutz ist ein Risiko, das kein Businessplan abfängt. Welche Personalkosten und Ausfallzeiten Sie in der Kalkulation berücksichtigen sollten, zeigt der Beitrag zum Businessplan für den ambulanten Pflegedienst.

Fahrzeuge: die Lücke beim Privatwagen

Für jedes Dienstfahrzeug ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, das ist unstrittig. Die Entscheidung liegt bei der Kaskoversicherung: Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen verlangt der Leasinggeber sie ohnehin, bei gekauften ist sie eine Abwägung zwischen Prämie und Fahrzeugwert. Ein Dienst mit acht Fahrzeugen, die täglich in engen Wohnstraßen rangieren, hat eine andere Schadenhäufigkeit als ein Handwerksbetrieb.

Die eigentliche Lücke liegt woanders. Wenn Mitarbeitende mit dem eigenen Auto Touren fahren, ist der Dienst als Arbeitgeber in der Verantwortung, wenn das Fahrzeug bei einer Dienstfahrt beschädigt wird. Die private Kaskoversicherung der Mitarbeitenden greift vielleicht, aber mit Rückstufung und Selbstbeteiligung, und die Frage, wer das trägt, ist der klassische Anlass für Ärger im Team. Eine Dienstreise-Kaskoversicherung des Dienstes schließt diese Lücke. Wer darauf verzichtet, sollte die Regelung mindestens schriftlich im Arbeitsvertrag treffen.

Was sinnvoll ist, aber nicht Voraussetzung

Eine Cyberversicherung war vor fünf Jahren für einen kleinen Dienst exotisch. Heute laufen Dokumentation, Tourenplanung und Abrechnung digital, die Dienste sind an die Telematikinfrastruktur angebunden, und ein verschlüsseltes Dokumentationssystem legt den Betrieb lahm. Dazu kommen Meldepflichten nach der DSGVO und Kosten für Forensik und Benachrichtigung. Welche Pflichten der Dienst beim Umgang mit Klientendaten ohnehin hat, beschreibt der Beitrag zum Datenschutz im ambulanten Pflegedienst.

Rechtsschutz lohnt sich vor allem im Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklagen sind in der Pflege häufig, und die Kosten trägt der Arbeitgeber auch dann, wenn er gewinnt. Eine Inhaltsversicherung deckt Büroeinrichtung, Geräte und Pflegehilfsmittel im Lager gegen Feuer, Wasser und Einbruch. Eine Vertrauensschadenversicherung deckt Schäden durch eigene Mitarbeitende, etwa Unterschlagung. Ob diese Bausteine nötig sind, hängt von Größe, Räumen und Struktur ab. Sie gehören auf die Liste für das zweite Jahr, nicht auf die für die Zulassung.

Der unbequeme Hinweis: Was Gründerinnen und Gründer in den ersten Jahren am ehesten aus der Bahn wirft, ist nicht ein Haftungsfall, sondern die eigene Erkrankung. Ein Dienst mit zwölf Beschäftigten, in dem die Inhaberin gleichzeitig Pflegedienstleitung ist, hat ohne Krankentagegeld und ohne geregelte Vertretung ein Klumpenrisiko, das keine Betriebshaftpflicht der Welt abdeckt. Welche Vertretungsregel die Kassen für die verantwortliche Pflegefachkraft verlangen, steht im Beitrag zu den Voraussetzungen für die verantwortliche Pflegefachperson.

Deckungssummen und Selbstbeteiligung richtig lesen

Versicherer bewerben pauschale Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Diese Zahl ist selten das Problem. Das Problem sind die Sublimits: die Summe für Schlüsselverlust, für Vermögensschäden, für abhandengekommene Sachen, für Tätigkeitsschäden. Eine Police mit hoher Hauptsumme und kleinen Sublimits ist im Alltag eines Pflegedienstes schlechter als eine mit solider Hauptsumme und realistischen Sublimits, weil die typischen Schäden genau in diesen Nebenkategorien passieren.

Eine einfache Rechnung zeigt das: Eine Pflegekraft verliert den Schlüsselbund mit drei Wohnungsschlüsseln, davon einer zur Schließanlage eines Hauses mit zwölf Parteien. Wird die Anlage getauscht, entstehen Kosten für Zylinder, Schlüssel und Montage, die je nach Anlage mehrere tausend Euro erreichen. Liegt das Sublimit für Schlüsselverlust bei einem niedrigen vierstelligen Betrag, trägt der Dienst den Rest. Wer seine Schlüsselverwaltung sauber organisiert, senkt das Risiko; wer die Klausel liest, senkt die Restkosten.

Die Selbstbeteiligung ist die zweite Stellschraube. Ein Dienst, der pro Jahr mehrere kleine Sachschäden meldet, zahlt mit hoher Selbstbeteiligung im Ergebnis mehr als die Prämienersparnis bringt. Bei der Berufshaftpflicht dagegen, wo Schäden selten, aber groß sind, ist eine höhere Selbstbeteiligung meist vertretbar.

Häufige Fehler aus der Praxis

Der erste Fehler ist die Police „für Pflegeheime". Manche Angebote stammen aus dem stationären Bereich und kennen die typischen ambulanten Risiken nicht: fremde Wohnungen, fremde Schlüssel, fremde Haushaltsgeräte, Fahrten. Fragen Sie ausdrücklich nach einem Tarif für ambulante Dienste.

Der zweite Fehler ist das Wachstum ohne Meldung. Wer mit vier Beschäftigten startet und nach zwei Jahren zwanzig hat, ohne die Versicherer zu informieren, riskiert bei Haftpflicht und BGW Nachforderungen und im schlimmsten Fall eine Kürzung der Leistung. Personalzahl und Lohnsumme gehören einmal im Jahr auf den Prüfstand.

Der dritte Fehler ist der Vertrag ohne Prozess dahinter. Die beste Schlüsselverlust-Klausel hilft wenig, wenn niemand weiß, wer welchen Schlüssel hat. Die Versicherung ist die letzte Sicherung, nicht die erste. Wie sich digitale Prozesse bei der Auswahl der Software vorbereiten lassen, zeigt der Beitrag zu den Kriterien für die Auswahl einer Pflegesoftware.

Häufige Fragen zu Versicherungen für ambulante Pflegedienste

Ist die Betriebshaftpflicht für einen ambulanten Pflegedienst Pflicht?
Im Ergebnis ja. Die Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI verlangen eine ausreichende Haftpflichtversicherung für alle für den Dienst tätigen Personen, und die Landesverbände der Pflegekassen fordern für die Zulassung nach § 72 SGB XI eine Versicherungsbestätigung über eine ausreichende Betriebs- und Berufshaftpflicht. Ohne Nachweis kommt kein Versorgungsvertrag zustande.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden aus dem Betrieb, etwa beschädigte Einrichtung in einer Wohnung oder einen Sturz im Büro. Die Berufshaftpflicht deckt Schäden aus der fachlichen Pflegehandlung, etwa Fehler bei der Medikamentengabe oder beim Transfer. Für Pflegedienste werden beide meist als kombinierte Police angeboten.
Muss ich mich bei der BGW anmelden?
Ja, sobald Sie Beschäftigte haben. Diese sind nach dem SGB VII gesetzlich unfallversichert, Träger ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Die Anmeldung ist Teil der Zulassungsunterlagen. Ob Sie sich als Inhaberin oder Inhaber freiwillig versichern müssen, klären Sie mit der BGW.
Sind Mitarbeitende mitversichert, die mit dem Privatwagen fahren?
Die Kfz-Haftpflicht des Privatwagens deckt Schäden Dritter. Schäden am eigenen Fahrzeug bei Dienstfahrten fallen ohne Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers auf die private Kasko oder auf den Dienst zurück. Eine schriftliche Regelung ist das Minimum.
Welche Deckungssumme ist richtig?
Einige Kassen und Rahmenverträge nennen Mindestsummen; prüfen Sie die Zulassungsunterlagen Ihres Bundeslandes. Wichtiger als die pauschale Hauptsumme sind die Sublimits für Schlüsselverlust, Vermögensschäden, Tätigkeitsschäden und abhandengekommene Sachen, weil dort die typischen Schäden im ambulanten Alltag entstehen.
Brauche ich als kleiner Dienst eine Cyberversicherung?
Pflicht ist sie nicht. Sinnvoll wird sie in dem Moment, in dem Dokumentation, Tourenplanung und Abrechnung digital laufen und der Dienst an die Telematikinfrastruktur angebunden ist. Dann bedeutet ein Ausfall Stillstand plus Meldepflichten nach der DSGVO.

Das Fazit in zwei Sätzen

Drei Versicherungen entscheiden über den Start: die kombinierte Betriebs- und Berufshaftpflicht als Zulassungsvoraussetzung, die gesetzliche Unfallversicherung über die BGW und die Kfz-Haftpflicht für die Fahrzeuge. Alles andere ist eine Abwägung, die man mit Ruhe im zweiten Jahr trifft, und die wichtigste Regel gilt für alle: Nicht die Deckungssumme auf dem Prospekt zählt, sondern die Klausel im Bedingungswerk.


Themen: Versicherungen Pflegedienst · Betriebshaftpflicht · Berufshaftpflicht · BGW · Deckungssumme · Zulassung § 72 SGB XI · Pflegedienst gründen

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